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Was gibt es beim Zoll zu beachten?

Was gibt es beim Zoll zu beachten?

Was gibt es beim Zoll zu beachten?

Wer kennt das nicht: Sie haben einen wundervollen Urlaub in einem tollen Land verbracht und möchten Ihren Freunden und Verwandten einige Souvenirs mitbringen. Aber welche Waren dürfen überhaupt in das Heimatland mitgenommen werden und welche Mengen sind erlaubt? Im Folgenden wollen wir Ihnen die Zollbestimmungen innerhalb und außerhalb der EU näher erläutern, damit Sie bestens auf Ihren Urlaub vorbereitet sind!

Reisen innerhalb der EU

Waren können im Gepäck verstaut werden (Quelle: istockphoto)
Waren können im Gepäck verstaut werden (Quelle: istockphoto)

Innerhalb der Europäischen Union können Sie üblicherweise aus jedem Mitgliedsstaat Ihre Souvenirs ohne Abgaben und sonstige Formalitäten mitbringen. Wichtig ist, dass die Waren für Ihren persönlichen Bedarf gedacht sind und im Einreiseland nicht weiterverkauft werden. Zusätzlich müssen Sie die Güter selbst befördern: Sie können sie per Bahn oder Flugzeug nach Deutschland schicken oder in Ihrem Gepäck verstauen – keinesfalls aber dürfen die Produkte per Post nach Hause gesendet werden. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen können, dass die Waren schon in dem Mitgliedsstaat versteuert wurden, in dem Sie sie gekauft haben; ansonsten können hier eventuell noch zusätzliche Kosten entstehen. Sind all diese Bedingungen erfüllt, gelten folgende Mengen als abgabenfrei:

Tabak

  • Zigarren = 200 Stück
  • Zigarillos = 400 Stück
  • Zigaretten = 800 Stück
  • Rauchtabak = 1 Kilogramm

Kaffee

  • Kaffee = 10 Kilogramm

Alkohol

  • Bier = 110 Liter
  • Spirituosen = 10 Liter
  • Alkopops = 10 Liter
  • Die Freimenge von Wein ist in Deutschland durch kein Gesetz festgelegt.

Achtung! Reisen Sie auf dem Weg nach Hause durch einen Nicht-EU-Staat, gelten für diesen Weg die Freimengen des jeweiligen Landes. Fahren Sie beispielsweise von Italien über die Schweiz zurück nach Deutschland, müssen Sie sich an die Regelungen der Schweiz halten.

Reisen außerhalb der EU

Kehren Sie aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland zurück, gelten meist geringere Freimengen. Auch hier sollten Sie beachten, dass die Waren nur für den Eigengebrauch mitgenommen werden dürfen und dass Sie die Produkte persönlich mitführen. Haben Sie diese Anforderungen erfüllt, gelten für Nicht-EU-Länder folgende Mengen:

An den Flughäfen gibt es oft stichprobenartige Kontrollen (Quelle: istockphoto)
An den Flughäfen gibt es oft stichprobenartige Kontrollen (Quelle: istockphoto)

Tabak

  • Zigarren = 50 Stück
  • Zigarillos = 100 Stück
  • Zigaretten = 200 Stück
  • Rauchtabak = 250 Gramm

Kraftstoff

  • Kraftstoff = bis zu 10 Liter

Alkohol

  • Bier = 16 Liter
  • Spirituosen (mehr als 22 % Alkoholgehalt) = 1 Liter
  • Spirituosen (maximal 22 % Alkoholgehalt) = 2 Liter

Achtung! Möchten Sie beispielsweise 200 Zigaretten und gleichzeitig 50 Zigarren nach Deutschland einführen, ist dies meist nicht möglich, da in diesem Fall die Freimenge nur anteilig zusammengestellt werden kann. Gleiches gilt für Spirituosen. Wenden Sie sich für detaillierte Informationen am besten vor Ihrer Reise an den deutschen Zoll.

Zollkontrolle an Flughäfen

Sind Sie auf Ihrem Zielflughafen gelandet, gibt es dort sowohl einen grünen als auch einen roten Ausgang:

  • Grüner Ausgang = anmeldefreie Waren
  • Roter Ausgang = anmeldepflichtige Waren

Dabei ist es stets Ihnen überlassen, den Durchgang zu wählen. Anhand der obigen Angaben können Sie nun entscheiden, ob die Mitnahme Ihrer Waren abgabenfrei und durch keine Gesetze eingeschränkt ist. Allerdings werden beim grünen Durchgang des Öfteren stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, um zu gewährleisten, dass keine gefährlichen Waren in das Land geschmuggelt werden. Sollten Ihre Waren jedoch – aufgrund der Menge oder wegen diverser Einschränkungen – anmeldepflichtig sein, benutzen Sie bitte den roten Ausgang. Im Zweifel ist es ratsam, stets den letzteren Weg zu gehen – so sind Sie auf der sicheren Seite!

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