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Reiseversicherung – was wirklich nötig ist!

Reiseversicherung – was wirklich nötig ist!

Reiseversicherung – was wirklich nötig ist!

Jährlich fährt nahezu jeder mindestens einmal in Urlaub. Ob mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Auto – verschiedene Reiseversicherungen können in problematischen Situationen viel Ärger und auch Kosten ersparen. Doch welche Versicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden?

Reiseversicherungen können bei den verschiedensten Anbietern, wie Kreditkartenanbieter, Automobilclubs oder Krankenkassen, abgeschlossen werden. Sie dienen zum Schutz der Reisenden vor aufkommenden finanziellen Leistungen. Im Rahmen der Reiseversicherung kann von mehreren Arten gesprochen werden, die je nach Reise und Versicherungsnehmer notwendig oder eher optional sind. Neben einer Reiserücktrittsversicherung, kommen auch eine Reiseabbruchversicherung, die Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung, eine Reisegepäckversicherung sowie eine Reiseumbuchungsversicherung in Frage.

Besonders die Reisekrankenversicherung ist wichtig, wenn der Urlaub im Ausland verbracht wird. In der Regel ist der Versicherungsschutz auf sechs Wochen Auslandsaufenthalt beschränkt. Bei längeren Aufenthalten, wie beispielsweise einem Auslandssemester, muss eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Die Reisekrankenversicherung deckt vor allem akut auftretende körperliche Krankheiten ab, Operationen oder auch notwendige Medikamente, die während der Reise beschafft werden müssen. In einigen Fällen wird sogar ein Krankenrücktransport übernommen. Viele schätzen die Wahrscheinlichkeit im Urlaub krank zu werden, recht gering ein. der Versicherungszusatz kostet jedoch nicht viel und übernimmt im Falle eines Falles enorme Kosten.

In diesem Zusammenhang sei auf die Reiseabbruchversicherung hingewiesen. Denn wenn der Urlaub aufgrund einer Krankheit des Mitreisenden abgebrochen werden muss, oder der Versicherte aus anderen Gründen heimreisen muss, übernimmt die Versicherung teilweise oder komplett die Rückreisekosten oder Stornogebühren. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist ähnlich und greift, wenn die Reise aus bestimmten Gründen, wie Unfall, Tod, Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen, im vornhinein gar nicht angetreten werden kann.

Wer zum Reiseziel mit dem Auto fahren möchte, sollte unbedingt eine Reiseunfallversicherung abschließen. Diese übernimmt Leistungen bei dauernder Invalidität, Bergungs- und Rückholkosten sowie bei einem Todesfall. Im Rahmen der Autoversicherung können auch hier gewisse Zusatzleistungen vereinbart werden. Automobilclubs bieten beispielsweise Mietwagen oder Abschleppdienste auch aus dem Ausland an.

Besonders für Reisende mit dem Flugzeug ist eine Reisegepäckversicherung oder eine Reiseumbuchungsversicherung nützlich. Die letztgenannte ermöglicht bei vereinbarten Voraussetzungen eine Umbuchung beispielsweise des Fluges. Die Gepäckversicherung ersetzt abhandengekommenes Gepäck bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.

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