Rechte bei Flugausfällen

Die Rechte bei Flugausfällen – eine häufig gestellte Frage. Was passiert, wenn ein Flug ausfällt, da der Flieger auf Grund von schlechten Wetterverhältnissen, Vulkanasche oder Flugannulierung nicht in die Luft geht? Welche Rechte haben betroffene Pendler oder Urlauber?

Grundsätzlich gilt, dass Fluggesellschaften ihre Passagiere im Falle eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung umfassend betreuen und informieren müssen. Einen Anspruch auf eine Entschädigung haben die Reisenden bei einem Flugausfall durch schlechte Wetterverhältnisse meistens jedoch nicht.  Trotz allem sind Die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, die Flugreisenden explizit über ihre Rechte aufzuklären. Zudem haben die Reisenden ab 2 Stunden Flugverspätung das Recht auf kostenlose Verpflegung und Getränke. Verschiebt sich der Flug zudem noch auf den nächsten Tag, so müssen Fluggesellschaften eine Übernachtung in einem Hotel bezahlen. Weiterhin ist es in der Pflicht der Fluggesellschaften, den Passagieren Telefonate zu ermöglichen, um eventuell wartende Personen am Zielflughafen über die Verspätung oder den Flugausfall zu informieren.

Fällt ein Flug komplett aus, so ist es die Pflicht der Fluggesellschaft, einen Ersatzflug am nächst möglichen Termin anzubieten, insofern die Passagiere auf die Reise bestehen. Bei einer Verspätung der Ankunftszeit um fünf Stunden oder mehr ist es den Reisenden zudem möglich zu entscheiden, ob sie von dem Flug zurück treten oder einen Ersatzflug nutzen möchten. Wird auf den Flug verzichtet, so muss die Fluggesellschaft den vollen Flugpreis zurück erstatten.

Zusätzliche Ansprüche bei Flugausfall oder Verspätungen bestehen ausnahmslos nur dann, wenn diese nicht vom Wetter, wie beispielsweise unerwartet heftigen Schneefällen, verschuldet worden sind. Da dies unter höhere Gewalt einzustufen ist, muss die Fluggesellschaft den Flug nicht erstatten, da sie ihn selber nicht verschuldet haben.
Anders gestaltet es sich jedoch, wenn die Fluggesellschaft ein Flugzeug beispielsweise nicht früh genug enteist hat und somit eine Mitschuld trägt. In solch einem Fall werden oftmals mehrere Hundert Euro fällig, denn das Wetter ist trotz allem vorhersehbar. Dennoch werden die Airlines im Falle von Wetter bedingten Unregelmäßigkeiten oft versuchen diese auf die höhere Gewalt zu schieben. Ist dem so, hilft meist nur der Weg über einen Anwalt.