Gepäckverlust

Ein Flug in den Urlaub soll eigentlich zu den schönsten Ereignissen des Jahres zählen. Ärgerlich wird es aber genau dann, wenn das Persönlichste, was sich mit der Reise befinden soll, gar nicht erst mit fliegt oder verloren geht: das eigene Gepäck. Im Vergleich ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sich ein Gepäckstück nicht bei der Gepäckausgabe wiederfinden lässt. Doch was ist zu tun, wenn es tatsächlich einmal zu diesem Unglück kommt?

Der erste Schritt, der in einem solchen nervenden Moment zu erledigen ist, sollte auf jeden Fall der Gang zum Gepäckschalter sein. Hier muss selbstverständlich sofort gemeldet werden, dass Koffer, Tasche oder Co nicht aufgetaucht sind. Ganz wichtig wird in diesem Moment dann das Herausholen des Tickets, denn an diesem befindet sich ja auch der Gepäckaufkleber, der die Nummer des Gepäcks verrät. Hinzu kommt natürlich eine so genaue Beschreibung der Tasche oder des Koffers wie nur irgendwie möglich. Denn wenn die handelnden Personen wissen, wie der Koffer aussieht, können sie eventuell noch schneller bewirken, dass er wieder auftaucht.

Der nächste Schritt ist denkbar einfach: Der vom Verlust des Gepäcks Betroffene erhält eine spezielle Nummer, die dazu dient, den Fall bürokratisch abzusichern. Nach der Angabe der persönlichen Daten, wie zum Beispiel Heimatadresse (der Koffer muss ja – nachdem er wiedergefunden wurde – irgendwo hingeschickt werden) und Telefon, heißt es warten. In den meisten Fällen findet sich das Gepäck relativ schnell wieder an und kann an die richtige Adresse zugestellt werden.
Doch was passiert eigentlich, wenn Koffer und Tasche für alle Zeiten verloren sind?

In diesem Fall müssen vom Betroffenen einige Seiten ausgefüllt werden, die sich mit dem Inhalt des verlorenen Gepäckstücks beschäftigen. Innerhalb eines Monats wird dann eine Kompensationsleistung seitens der Fluggesellschaft fällig, die sich mittlerweile in einem pauschalen Rahmen bewegt, und somit nicht mehr den exakten Wert des Inhalts bemisst. Ungefähr 1200€ beträgt diese Kompensation. Der persönliche Verlust kann natürlich nicht aufgewogen werden.